PKW Führerscheinklasse
B / B197

Lieber/r Fahrschüler/innen, nachfolgend findet Ihr ein paar kurze Informationen zur Führerscheinklasse B und B197.

Detaillierte Informationen ? Kein Problem, diese findet ihr  HIER!

Was darf ich mit der Führerscheinklasse B

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit

  • zG max. 3500 kg-
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer


Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt

Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Farheugkombination max. 3500kg

Automatikregelung B197

Gültig seit 01. April 2021



Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung


Wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (SZ 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn


  • in der Fahrschule mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden


und


  • bei einem anschließenden mindestens 15-minütigen Fahrtest in der Fahrschule die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden.


Nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Fahrschule bei der Behörde wird die SZ 197 im Führerschein eingetragen. Damit wird die Berechtigung dokumentiert, dass trotz der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug im Inland und im Ausland Fahrzeuge mit Automatik- und mit Schaltgetriebe gefahren werden dürfen.

Klasse B Schlüsselzahl 196

Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten.


Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.

Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland.


Fahrten im Ausland sind nicht möglich.


Möchtest du mehr zu dem Thema erfahren, dann nutze den nachfolgenden  Link!


Mindestdauer der Ausbildung

Theorie


  • 12 Doppelstunden Grundstoff 

(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff)


  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff


Praxis


  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung 

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)


  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit


Gesamtkosten

Je nach Bedarf der benötigten Fahrstunden, können die Kosten variieren.

Welche Prüfungen muss abgelegt werden?

Theorieprüfung


  • bei Ersterteilung

Fragebogen mit 30 Fragen

(ab11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)


  • bei Erweiterung

Fragebogen mit 20 Fragen

(ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden


Praktische Prüfung


  • Dauer min. 55 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Was gilt es noch zu beachten?

Mit der Ausbildung kann etwas ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.


Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat von dem Geburtstag abgelegt werden.

Was wird für den Antrag der Fahrerlaubnis benötigt?
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis

Motorrad Führerscheinklassen
A1/A2/A

Lieber/r Fahrschüler/innen, nachfolgend findet Ihr ein paar kurze Informationen zur Führerscheinklasse B und B197.

Detaillierte Informationen ? Kein Problem, diese findet ihr  HIER!

Was darf ich mit der Führerscheinklasse A1

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.


b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.


Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein 

Eingeschlossene Klasse: AM

Mindestdauer der Ausbildung

Theorie


  • 12 Doppelstunden Grundstoff 

(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff


Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.


Praxis


  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung 

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)


  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit


Gesamtkosten

Je nach Bedarf der benötigten Fahrstunden, können die Kosten variieren.

Welche Prüfungen muss abgelegt werden?

Theorieprüfung ist abzulegen


  • bei ErsterteilungFragebogen mit 30 Fragen 

ab 111 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen

ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

  • A2A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.


Praktische Prüfung ist abzulegen


  • A1: Dauer mindestens 70 Minuten
  • A2, A: Dauer mindestens 70 Minuten,

bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2:

60 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)


Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.


Was gilt es noch zu beachten?

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.


Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Was wird für den Antrag der Fahrerlaubnis benötigt?
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis
Was darf ich mit der Führerscheinklasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit


a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und


b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.


Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein 

Eingeschlossene Klassen: A1AM

Mindestdauer der Ausbildung

Theorie


  • 12 Doppelstunden2 Grundstoff 

(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff)

  • 4 Doppelstunden² Zusatzstoff


Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.


Praxis


  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung 

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)


  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit


Gesamtkosten

Je nach Bedarf der benötigten Fahrstunden, können die Kosten variieren.

Welche Prüfungen muss abgelegt werden?

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei ErsterteilungFragebogen mit 30 Fragen 

ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden


  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen

ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

  • A2A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.


Praktische Prüfung ist abzulegen

  • A1: Dauer mindestens 70 Minuten
  • A2, A: Dauer mindestens 70 Minuten,

bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 60 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)


Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.


Was gilt es noch zu beachten?

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.


Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Was wird für den Antrag der Fahrerlaubnis benötigt?
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis
Was darf ich mit der Führerscheinklasse A

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Sie müssen mindestens zu a) 24 und zu b) 21 Jahre alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

Eingeschlossene Klassen: A2A1AM

Mindestdauer der Ausbildung

Theorie


  • 12 Doppelstunden Grundstoff 

(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff


Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.


Praxis


  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung 

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)


  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Gesamtkosten

Je nach Bedarf der benötigten Fahrstunden, können die Kosten variieren.

Welche Prüfungen muss abgelegt werden?

Theorieprüfung ist abzulegen


  • bei Ersterteilung 

Fragebogen mit 30 Fragen 

ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden


  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen

ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden


  • A2A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.


Praktische Prüfung ist abzulegen


  • A1: Dauer mindestens 70 Minuten
  • A2, A: Dauer mindestens 70 Minuten,

bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2:

60 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)


Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

Was gilt es noch zu beachten?

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.


Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Was wird für den Antrag der Fahrerlaubnis benötigt?
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis
Was darf ich mit der Führerscheinklasse Mofa

a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).


b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U)

mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).


Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

Mindestdauer der Ausbildung

Theorie


6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs.

In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.

Oder:

Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen AA2A1 oder AM unterrichtet werden.


Praxis


90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

Gesamtkosten

Je nach Bedarf der benötigten Fahrstunden, können die Kosten variieren.

Welche Prüfungen muss abgelegt werden?

Theorieprüfung ist abzulegen Fragebogen mit 20 Fragen 

ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden


Praktische Prüfung entfällt